Abfindungserklärung von Paul und Fritz Reininghaus
Am 25. Oktober 1889 verfassten die beiden Söhne von Julius Reininghaus, Paul und Fritz, eine Abfindungserklärung an Johann Peter von Reininghaus. Trotz dieser Erklärung führte Fritz Reininghaus ab 1908 einen jahrelangen Rechtsstreit mit Therese von Reininghaus und mehreren Mitgliedern der Familie Mautner Markhof.
An unseren lieben Onkel Peter von Reininghaus, Graz
Wir unterfertigten Paul und Fritz Reininghaus als Erben nach unseren Eltern Julius und Emilie Reininghaus bestätigen hiermit auch im eigenen Namen aus dem Rechtsumstande des Verkaufes der unserem Vater, respektive uns Erben gehörig gewesenen Anteilsrechte an dem Gesellschafter-Vermögen der Firma Brüder Reininghaus die endgiltige Nachtragszahlung von zusammen fl. Ö. W. 524.000,- zur Teilung in zwei gleiche Teile à jew fl. Ö. W. 262.000 – schreibe zweihundertsechzig zweitausend Gulden Ö. W. in Baren und zwar durch die Österreichische Credit-Anstalt in Wien am 14. Oktober 1889 zugezählt erhalten zu haben.
In Würdigung des Umstandes, daß eine genaue Bezifferung nicht leicht möglich war, hast du Onkel dich mit verwandtschaftlicher Bereitwilligkeit zu einem Vergleiche bestimmen lassen und resultierte daraus der obige Ausgleichsbetrag von zusammen fünfhundertzwanzig und vier tausend Gulden Ö. W.
Auch erblicken wir nunmehr in der schon im Vorjahre von dir lieber Onkel beabsichtigten Zuweisung eines bedeutenden Vermögens-Betrages bereits eine von deiner Seite ausgegangene Anregung zur Ordnung dieser Angelegenheit und konnten wir uns nur in einem gewissen Gefühle der Unsicherheit über deine damalige, jedenfalls aber liebevolle Intention zur Annahme nicht entschließen.
Es ist ebenso bekannt, dass unsere nach dem Tode des Vaters aufgestellten Interessen-Vertreter alsbald nach diesem Zeitpunkte eine definitive Auseinandersetzung in obigem Sinn keineswegs gewärtigen, sondern dass sowohl die Ermittlung als Befriedigung unserer Rechte erst der späteren Zukunft überlassen worden ist.
Wir Unterzeichneten erklärten uns somit durch die obige Auseinandersetzungsziffer, beziehungsweise obige Zahlung für vollkommen befriedigt und erklären infolgedessen ohne Rückhalt, dass weder wir noch unsere Erben weitere Ansprüche oder Forderungen an dich, deine Gattin, deine Erben oder an die Firma Brüder Reininghaus aus diesen vollkommen gelösten Rechtsverhältnissen stellen können oder stellen werden.
Paul Reininghaus m/p / Paul Reininghaus als Bevollmächtigter von Fritz Reininghaus