Julius & Emilie Reininghaus´sche Stiftung
No. 13
Stiftungs-Urkunde
Zur bleibenden Erinnerung an meine vor 25 Jahren (am 17. April 1856) vollzogene Vermählung mit meinem unvergeßlichen, seit 18 Jahren in Gott ruhenden Ehegatten Julius Reininghaus habe ich beschlossen, eine Studenten-Stipendien-Stiftung zu errichten, welche für ewige Zeiten den Namen:
„Julius und Emilie Reininghaus’sche Stiftung“ tragen soll, und widme zu diesem Zwecke einen baren Betrag von Zehntausend Gulden, damit aus den Jahresinteressen hievon zwei Stipendien an unbemittelte und brave Studierende des einen oder anderen der k. k. Staatsgymnasien zu Graz verliehen werden, wobei ich mir vorbehalte, das Stiftungskapital selbst noch zu erhöhen, und erwarte, daß meine Stiftung von Seite meiner Söhne im Andenken an ihre Eltern noch eine weitere Vergrößerung erfahren wird.
Zum Bezuge dieser Stipendien sollen im Falle der Mittellosigkeit und Würdigkeit in erster Linie solche Jünglinge, welche zu mir oder meinem seligen Gatten im Verwandtschaftsverhältnisse stehen, und in deren Ermanglung in Steiermark geborene Jünglinge berufen sein.
Wenngleich in der Regel der Genuß dieser Stipendien nur auf die Dauer der Gymnasialstudien beschränkt sein soll, so kann im Falle des Bedarfes und der Würdigkeit einem Jünglinge, welchem dieses Stipendium während der Gymnasialstudien bereits verliehen wurde, dasselbe auch für die weitere regelmäßige Dauer der Studien an der k. K. Universität oder der k. k. technischen Hochschule in Graz belassen werden.
Die Verwahrung und Verwaltung des Stiftungskapitales soll dem Landesausschusse von Steiermark zustehen.
Das Verleihungsrecht behalte ich mir, so lange ich lebe, bevor; nach meinem Tode soll dasselbe ebenfalls dem steiermärkischen Landesausschuße, jedoch über Vorschlag des ältesten meiner Söhne zustehen, der in Graz domiziliert. Die Bestätigung der stiftungsgemäßen Verteilung bleibt selbstverständlich von Fall zu Fall der k. k. Statthalterei in Graz als Stiftungs-Oberbehörde vorbehalten.
Von diesen Stipendien, welche anfänglich, um von den Zinsen die für die Stiftung entfallenden Staatsgebühren bestreiten zu können, nur 250 I: Zweihundert Fünfzig Gulden :I und nach Maßgabe der Erstarkung des Stiftungsfondes 300 fl I: Dreihundert Gulden :I jährlich zu betragen haben, – wird das erste am 17. April 1881 und das zweite mit Beginn des Wintersemesters 1882/83 verliehen.
Urkund dessen meine eigenhändige Unterschrift.
Graz am 17. April 1881
Emilie* Reininghaus
geb Mautner v Markhof
Zahl 490.
„Der Landes-Ausschuss in Steiermark nimmt die in gegenwärtiger Urkunde ausgesprochene Widmung der Julius und Emilie Reininghaus’schen Stiftung, bestehend in einer auf dieselbe vinculierte Silberrenten-Obligation No. 42463 1/1 1883 im Nennwerthe von 12000 fl, vorbehaltlich der landesfürstlichen Bestätigung hiermit an, und sichert die Erfüllung der in derselben enthaltenen Stiftungsverbindlichkeiten unter den festgesetzten Bedingungen zu.“
Graz am 29. Jänner 1883.
Der Landeshauptmann:
Kaiserfeld**
*Anm.: In der Unterschrift folgt nach „Emilie“ möglicherweise ein u oder v, dann „Gabriely“, evtl. in Erinnerung an ihre 1861 geborene Tochter Gabriele, die mit knapp sechs Monaten verstarb.
**Anm.: Moriz Ritter von Kaiserfeld