Die ordentliche Mitgliedschaft ist den Nachkommen des Adolf Ignaz Ritter Mautner von Markhof oder deren Ehegattinnen/Ehegatten oder Witwen/Witwer vorbehalten. Ordentliche Mitglieder sind jene, die eine einmalige Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Sie haben in der Generalversammlung eine Stimme.
Fördernde Mitglieder können alle physischen, juristischen Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden, die finanzielle bzw. materielle Mittel für die Tätigkeit des Vereins zur Verfügung stellen. Sie haben, wenn sie nicht gleichzeitig ordentliche oder Ehrenmitglieder Mitglieder sind, keine Stimme in der Generalversammlung.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste ernannt werden. In der Generalversammlung haben sie eine Stimme.
Über die Aufnahme von ordentlichen und fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Beitragsarten, Leistungen und Services
Unterstützung / ordentliches Mitglied, Ehrenmitglied, förderndes Mitglied
- einmalige Gebühr
- Betrag nach persönlichem Ermessen
und/oder
- fortlaufender Erhaltungsbeitrag € 120,-* / Jahr / Person (Vereinsmitgliedschaft)
Grabstätte / ordentliches Mitglied, Ehrenmitglied
- einmalige Gebühr (Sicherung Grabplatz, Inschrift)
- fortlaufender Erhaltungsbeitrag € 120,-* / Jahr / Person (Vereinsmitgliedschaft)
Grabverwaltung / ordentliches Mitglied, Ehrenmitglied, förderndes Mitglied
Der MMFG verfügt punkto Verwaltung von Grabanlagen über das Wissen und die Erfahrung aller diesbezüglichen Belange. Sie möchten Ihr Grab durch den Verein betreut wissen? Auch über Ihr Ableben hinaus?
- einmalige Gebühr
- Betrag nach Vereinbarung (abhängig von der jeweiligen Grabstätte)
- fortlaufender Erhaltungsbeitrag € 120,-* / Jahr / Person (Vereinsmitgliedschaft)
Bestattungen / ordentliches Mitglied, Ehrenmitglied, förderndes Mitglied
Sie möchten Ihr Begräbnis (unabhängig von der Grabstätte) in sicheren, erfahrenen Händen und nach Ihren Wünschen gestaltet wissen?
- einmalige Gebühr
- Betrag nach Vereinbarung (abhängig vom Umfang und den individuellen Vorstellungen)
- fortlaufender Erhaltungsbeitrag € 120,-* / Jahr / Person (Vereinsmitgliedschaft)
Solidaritätsgrab / ordentliches Mitglied
Würdevolles Andenken, Zusammenhalt und Caritas sind keine leeren Worte für uns. In Not geratene Familienmitglieder (auch ohne eigene Grabstätte) und/oder nähere Angehörige können auf uns zählen.
- fortlaufender Erhaltungsbeitrag € 120,-* / Jahr / Person (Vereinsmitgliedschaft)
*Alle geleisteten Beiträge werden zur Pflege, Instandhaltung, Versicherung und laufenden Betreuung verwendet und durch den Verein treuhändisch verwaltet.